AGB Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für HF Technikpartner GmbH ("HF")
Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arten von Kunden-/Lieferantenverhältnissen zwischen Ihnen und HF, sofern nicht eine von HF verfasste andere schriftliche Vereinbarung im Hinblick auf eine oder mehrere der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen vorliegt.
Kataloge, Broschüren u. a.
Die in unseren Katalogen aufgenommenen Illustrationen, Maß- und Gewichtangaben o. Ä. sind unverbindlich. HF behält sich das Recht auf Änderungen an Produkten oder den Verkauf von Produkten ohne vorherige Ankündigung gegenüber unseren Kunden vor. Ohne das Einverständnis von HF dürfen von HF zugesendete Materialien wie Kataloge, Angebote, Auftragsbestätigungen o. Ä. weder vervielfältigt noch gegenüber Dritten verwendet werden.
Preise und Mengen
Alle angegebenen Angebote sind unverbindlich und, sofern nichts anderes angegeben ist, ab dem Angebotsdatum 30 Tage gültig. Darüber hinaus bleibt der zwischenzeitliche Verkauf der angebotenen Waren immer vorbehalten, unabhängig davon, ob dies angegeben ist oder nicht. Die angebotenen Preise gelten immer für das Angebotsdatum. HF behält sich jedoch das Recht vor, mit den am Liefertermin geltenden Preisen und Abgaben abzurechnen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Bestätigt HF einen Auftrag, entsprechen alle in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise und Abgaben denjenigen, die am Datum der Auftragsbestätigung gelten. HF behält sich jedoch das Recht vor, mit den am Liefertermin geltenden Preisen und Abgaben abzurechnen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Dies gilt auch für den Fall, dass sich Wechselkurse und die Preisnotierungen von Rohstoffen ändern.
Bei Lieferungen, die Kabel enthalten, behält HF sich das Recht zur Lieferung von Über- bzw. Untermengen von bis zu 10% der bestellten Menge sowie Fakturierung der Übermengen vor. Dies gilt auch bei laufenden Lieferungen im Hinblick auf den Teil des Auftrags, der zum Zeitpunkt einer etwaigen Regulierung noch nicht geliefert ist. Für den Zuschnitt von Kabeln erheben wir eine Gebühr. Für Aufträge/Lieferungen unter 135 EURO wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Lieferhindernisse und - verzögerungen
HF haftet nicht für Lieferhindernisse oder -verzögerungen, die durch Krieg, Blockaden, Streik, Aussperrung, Transportunfälle, Feuer, Überschwemmung, außerordentliche Wind- und Wetterverhältnisse, Einfuhroder Ausfuhrbeschränkungen, Versorgungsengpässe oder andere die Lieferung erschwerende oder verhindernde Ereignisse, darunter Lieferschwierigkeiten bei den Nachunternehmern von HF, entstehen. HF ist in den vorgenannten Fällen auch dann von der Haftung befreit, wenn es möglich ist, eine entsprechende Ware bei anderen Lieferanten als demjenigen zu beschaffen, der die Lieferung der angebotenen oder der in Auftrag gegebenen Waren im Normalfall übernehmen sollte. HF übernimmt keine Verantwortung für die Folgen einer eventuellen Verzögerung.
Schadensersatz bei Verzögerung
Bei verzögerter Lieferung in Fällen, die nicht von HFs Haftungsfreistellung umfasst sind, wird nur insoweit Schadensersatz geleistet, als dies schriftlich vereinbart wurde, unabhängig davon, ob die Verzögerung HF zuzurechnen ist oder nicht.
Versand
Die Lieferung erfolgt in allen Fällen ab HFs Auslieferungslager in Dänemark, Theilgaards Allé 11, 4600 Køge, oder ab dem ausdrücklich in der Auftragsbestätigung benannte Auslieferungslager. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Risiko des Käufers. Die Wahl der Versandart liegt im Ermessen von HF. HF übernimmt keine Haftung für etwaige Abweichungen bei Versandkosten und Porto.
Rücksendung von Waren
Die Rücksendung bestellter und gelieferter Waren kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Bei der Anfrage müssen die Lieferscheinnummer, das Datum und eine Referenznummer angegeben werden.
Bei bevorrateten Waren, die nach Absprache spätestens 8 Tage nach Erhalt zurückgesendet werden, erfolgt eine Gutschrift mit einem Mindestabzug von 5 %, vorausgesetzt, die Waren werden in der Originalverpackung und
unbeschädigt zurückgesendet. Bei bevorrateten Waren, die nach Absprache zwischen 8 Tagen und 3 Monaten nach Lieferung zurückgesendet werden, erfolgt eine Gutschrift mit einem Abzug von 20%, vorausgesetzt, die Waren werden in der Originalverpackung und unbeschädigt zurückgesendet und weisen einen Wert von mind. 68 EURO auf. Die Waren können in der Regel nicht länger als 3 Monate nach dem Lieferdatum zurückgesendet werden. Aufträge im Hinblick auf nicht bevorratete Waren, die eigens bestellt werden, können nur im Zeitraum bis zum Erhalt unserer Bestellbestätigung storniert werden. Bei nicht bevorrateten Waren erfolgt keine Gutschrift. Dasselbe gilt für zugeschnittene Waren.
Zu beachten: Denken Sie immer daran, die Waren-, Lieferschein- und Referenznummer sowie den Namen des Ansprechpartners anzugeben, mit dem die Rücksendung vereinbart wurde. Ohne diese Angaben werden die Waren nicht gutgeschrieben.
Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten HFs Zahlungsbedingungen für die gelieferten Waren wie folgt: 14 Tage netto. HF behält sich das Recht vor, bestellte Waren per Nachnahme zu versenden. Wird das vereinbarte oder vorausgesetzte Zahlungsdatum überschritten, werden pro angefangenem Monat Zinsen in Höhe von 1,6 % berechnet. Hält der Käufer die vereinbarten Bestimmungen zur Zahlung des Kaufpreises nicht ein, ist HF nicht zu einer weiteren Lieferung verpflichtet. Werden Waren, die laut Vereinbarung oder Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt geliefert werden sollen, nicht rechtzeitig vom Käufer abgenommen und bezahlt, kann HF die Waren nach eigener Wahl nach Mitteilung an den Käufer auf dessen Rechnung entweder verkaufen oder lagern, wobei der Käufer die mit der Lagerung verbundenen Kosten übernimmt. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und auf Risiko des Käufers.
Mängelhaftung
Um als rechtzeitig erfolgt zu gelten, müssen Reklamationen spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware unter Angabe der festgestellten Mängel schriftlich eingegangen sein. Folgen von Fehlern oder Kosten, die bei der Feststellung der Mängel usw. entstanden sind, werden nicht erstattet. Fehlerhafte Lieferungen sind an HF zurückzuschicken und dürfen nicht repariert werden, sofern dies nicht vereinbart wurde.
HF haftet nicht für ggf. durch den Mangel entstandene Verluste, darunter Betriebsverluste, Verdiensteinbußen und andere direkte Verluste.
Haftung für durch die Erzeugnisse verursachte Schäden (Produkthaftung)
Sofern aus gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes hervorgeht, gilt Folgendes für die Produkthaftung des Verkäufers: Der Verkäufer haftet nur für Personenschäden, wenn nachgewiesen ist, dass der Schaden auf schuldhaftes Handeln des Verkäufers oder von Dritten zurückzuführen ist, für die der Verkäufer haftet. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden an festem oder beweglichem Eigentum, die auftreten, während sich das Erzeugnis im Besitz des Käufers befindet. Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden an vom Käufer hergestellten Produkten oder an Produkten, von denen diese ein Teil sind. Ansonsten haftet der Verkäufer für Schäden an festem und beweglichem Eigentum unter denselben Bedingungen wie für Personenschäden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Betriebsverluste, Verdiensteinbußen oder andere indirekte Verluste.
Sollte der Käufer von Dritten für fehlerhafte Produkte haftbar gemacht werden, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer in dem Umfang schadlos zu halten, in dem dessen Haftung laut den 3 vorhergehenden Abschnitten beschränkt ist. Diese Haftungsbeschränkungen für den Käufer gelten nicht, wenn diese grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Wenn Dritte Schadensersatzforderungen gegen eine der Parteien laut diesem Punkt geltend machen, muss die betreffende Partei die andere Partei schnellstmöglich hierüber informieren.
Vereinbarung über Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen HF und dem Käufer HF's Eigentum
(Vorbehaltsware).
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern oder anderweitig darüber zu verfügen, sofern dies in seinem Betrieb zu den normalen Geschäften gehört. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Sicherungsabtretung ist ihm nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, HF's Rechte als Vorbehaltseigentümer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Verfügung über die Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Käufer schon jetzt an HF ab, HF nimmt die Abtretung schon jetzt an.
Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für HF vor, ohne dass für HF daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht HF gehörenden Waren steht HF der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Erwirbt der Käufer Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er HF das Miteigentum ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für HF. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Vorbehaltswaren anderer Lieferanten weiterveräußert, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes von HF's Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Vorbehaltswaren weiterveräußert wird.
Zur Sicherung von HF's Forderungen gegen den Käufer tritt uns der Käufer auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; HF nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
Bei Zahlungsrückstand oder anderem vertragswidrigen Verhalten des Käufers ist HF auch ohne vorherige Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Zwecks Zurücknahme der Ware gestattet der Käufer HF unwiderruflich, seine Geschäftsund Lagerräume ungehindert zu betreten und die Vorbehaltsware mitzunehmen. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, HF erklärt dies schriftlich.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden versichern zu lassen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Verträge zwischen HF und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen HF und dem Käufer ist Hamburg.